Wider den Verhandlungen, oder: Zur Hölle mit der Synthese
(Veröffentlicht im Katalog zum Deutschen Pavillon Biennale Venedig, 2004)
Architekten sind heute auf die Rolle des Trottels festgelegt. Als Narren und tragikomische Figuren versuchen wir, mit Witz und Geschick unseren Auftraggebern, der Stadt und den Bauverordnungen zu entsprechen und gleichzeitig unseren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Mit aufgesetztem, gezwungenem Lächeln begegnen wir unseren Bauherren, wenn sie herablassend und fordernd des Architekten eigene Hymne singen, dass »gute Architektur nicht teuer sein muss«. Demütig beugen wir uns den städtischen Planungsämtern und nicken höflich zu ihrer Arroganz und Anmaßung, wenn sie den üblichen Gemeinplatz wiederholen, dass gute Architektur durch gesetzliche Einschränkungen noch nie verhindert worden sei. Wenn es um unbedeutende und banale Projekte kleinen und anonymen Zuschnitts geht, können wir weder auf staatlich subventionierte Extravaganzen noch auf rechtliche Ausnahmeregelungen hoffen, die architektonische Aushängeschilder wie das Guggenheim-Museum in Bilbao oder das Jüdische Museum in Berlin ermöglichten. Ebenso wenig können wir auf die Macht von Großunternehmen mit ihrer Armada von Anwälten zurückgreifen, die problemlos Gesetzeslücken aufspüren, um Bauprojekte wie die Prada-Shops oder die Zentrale einer Versicherungsgesellschaft in Gemüseform zu realisieren. Die Rolle des Architekten als Hofnarr ist in diesen Fällen durch die eines zynischen Schurken ersetzt worden: »Ein Betrüger, der versucht, seine eingestandene Schurkerei als Ehrlichkeit auszugeben, ein Halunke, der die Notwendigkeit der illegitimen Unterdrückung zur Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Stabilität das Wort redet« . Und ein Zyniker, der sein Lippenbekenntnis als eine Heldentat verkauft. Nein, sobald es um anonyme Bauvorhaben geht, wird aus der Diskussion mit den Stadtplanern „Realpolitik“.
Die Verletzung von Bauvorschriften und der Versuch, gegen die Gesetze zu bauen, verleiht kleinen und anonymen Projekten eine provokative und rebellische Qualität. Diese Form der Rebellion kann sich allerdings durchaus mit den städtischen Interessen lokaler Einrichtungen decken, die ansonsten auf das Gewöhnliche und Konforme drängen. Der Kampf des Architekten dient dann dem Vergnügen der Stadt. Köln beispielsweise setzt einerseits auf kleine, unkonventionelle Gebäude als Vorzeigeobjekte für seine Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas und vergibt weiterhin die großen Bauvorhaben an konventionellste und konservativste Architekten.
Von den beiden vorherrschenden Methoden zur Umgehung von Bauregeln stellt der subversive Weg eine Regelverletzung dar, die Schlupflöcher, Mehrdeutigkeiten und Methoden der Unterwanderung so nutzt, dass sie auf den ersten Blick regelkonform erscheint. Das Projekt wird als ein konventioneller Bau präsentiert, es werden technische Notwendigkeiten vorgeschoben, um ein ganz anderes Ziel zu verfolgen. Oder scheinbar nur provisorische Gebäudeteile erweisen sich plötzlich als endgültig. Diese Methode nutzt das existierende System aus und missbraucht es. Die Methode der Konfrontation dagegen arbeitet gerade mit der Offensichtlichkeit der Regelverletzungen. Hier wird die in sich widersprüchliche Natur des Rechtssystems und seiner Bauvorschriften exponiert und die Stadt gezwungen, auf diesen »Angriff« zu reagieren, womit sie gleichzeitig ihre Schwächen ausstellt. Wo das subversive Vorgehen innerhalb seiner eigenen Logik und auf den jeweils speziellen Fall beschränkt bleibt, ermöglicht das konfrontative Vorgehen, über die Besonderheiten des Einzelfalls hinauszugehen. Während sich der auf Mehrdeutigkeiten abzielende Ansatz besser für Großunternehmen mit ihren Teams von Anwälten eignet und Subversivität mittlerweile den schalen Beigeschmack von rechts gerichtetem Neoliberalismus hat, birgt die Unverblümtheit des konfrontativen Ansatzes noch immer kritische Sprengkraft, die wenn auch oft vergeblich versucht, den Architekten aus seiner Zwickmühle als Hofnarr zu befreien.
Als Phidias, einer der größten Architekten und Bildhauer des griechischen Klassizismus, mit seiner Arbeit am Standbild der Athene in der griechischen Provinz Plataiai den Vorstellungen des Kaisers nicht entsprach, musste er die rechtlichen Konsequenzen tragen und wurde als Verbrecher ins Gefängnis gesteckt, wo er schließlich im Jahre 430 vor Christus starb.
Heutzutage ist anders als im antiken Griechenland das Baurecht Bestandteil des Zivilrechts oder des Verwaltungsrechts, nicht des Strafrechts. Dass wir Architekten mit sehr wenigen Ausnahmen für unsere Regelverstöße nicht ins Gefängnis kommen können, heißt aber auch, dass Meinungsverschiedenheiten grundsätzlich in Verhandlungen beigelegt werden. Regelverstöße, Verletzung von Baurichtlinien und andere Übertretungen werden nicht mit Haftstrafen geahndet, sondern auf dem Wege der Vermittlung gelöst. Vermittlung allerdings ist das perfekte Mittel, um Unzulässiges und Unanständiges seiner konfrontativen Kraft zu berauben, und zwar unter dem Deckmantel der Toleranz. Architektonische Regeln und Vorschriften leiden unter einem Widerspruch: Ihre Aufgabe besteht darin, eine kontextuelle Architektur zu schaffen, die allgemein konsensfähig ist. Sie funktionieren als Schutzmaßnahme gegen jedes »zu hoch«, »zu hässlich«, »zu monofunktional«, »zu riskant«, »zu unsozial«, »zu dunkel«. Mit anderen Worten: Die Regeln stellen ein Bollwerk gegen alles Unpassende und Konfliktträchtige dar und gewährleisten, dass Architektur einem Mindestmaß an gemeinnützigem Interesse entspricht. Das Ergebnis ist jedoch problematisch. Baugesetze haben dazu beigetragen, einen Extremismus der Mittelmäßigkeit und einen Radikalismus des liberalen Zentrums zu produzieren (soll heißen: lasst uns die Städte mit Reihenhäusern für Angestellte und die Vorstädte mit Einfamilienhäusern für die junge Familien mit zwei Kindern pflastern). Da sich Vermittlung immer an den zugrundeliegenden Regeln als verbindlichem Maßstab orientiert und nur innerhalb dessen operiert, was der allgemeine Konsens erlaubt, bleiben die Lösungen ebenfalls immer innerhalb des herrschenden Systems der Mittelmäßigkeit. Der Preis, den der Architekt für den Luxus zahlt, nicht ins Gefängnis zu kommen, sind aufgezwungene Verhandlungen und die Festlegung auf einen allgemeingültigen Standard: »Auf These und Antithese (= Opposition) sollte die Synthese dieser Dialektik folgen.« Nein! Zur Hölle mit der Synthese! Wir brauchen den Mittelweg nicht, um noch mehr Farblosigkeit zu unserer konsensfähigen urbanen Bausubstanz hinzuzufügen. Wir sollten den Widerspruch nicht durch Verhandlungen in ein endloses Einerlei der Konformität auflösen. Sich gegen Verhandlungen zu sperren, würde die Suche nach Lösungen ermöglichen, die auf viel fundamentalerer Ebene Kritik üben.
Den populären Ruf nach Bestrafung schlechter Architektur auf den Kopf stellend, sollten wir als Architekten verlangen das Architektur als Ganzes wieder strafrechtlich verfolgt werden kann. Architektonisches Handeln sollte nicht mehr „verwaltet“ und „zivilisiert“ werden. Während es uns dem Risiko der Bestrafung aussetzen würde, hätten wir die Möglichkeit gewonnen dem liberalen Regime der Synthese und Verhandlung zu entkommen. Der Hofnarr würde seine „gesellschaftspolitische Effizienz“ und seine „performative Macht“ wiedererlangen wenn der Staat und seine Institutionen sich über das Risiko klar würden, das in der Arbeit des Architekten liegt und, einmal mehr, das Gefängnis drohend über dem Zeichentisch schwebt.
M Herz ©